Die Prüfung der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften ab einer bestimmten Größe oder von dem Publizitätsgesetz unterliegenden Unternehmen ist Pflicht. In den vergangenen Jahren wurde es immer schwieriger diese Pflicht zu erfüllen. Insbesondere das BilMoG und dessen Wechselwirkungen mit den IFRS haben hier zu Mehraufwand geführt. Neue bisher in Deutschland unbekannte Bilanzierungskonzepte wurden eingeführt. Zum Verständnis dieser Bilanzierungskonzepte reicht der Blick allein auf internationale Bilanzierungsstandards nicht aus. Zum Aufbau einer Prüfung kombinieren wir unsere beruflichen Erfahrungen mit dem industriellen Umfeld unserer Kunden.
In einer dynamischen Umwelt stehen Änderungen der Unternehmenslandschaft an der Tagesordnung. Sei es, dass neue Unternehmen gegründet werden, andere ihre Rechtsform ändern oder mehrere Unternehmen im Rahmen einer Verschmelzung zusammengehen. Diese Sachverhalte lösen eine gesetzliche Prüfungspflicht, insbesondere nach Aktiengesetz oder Umwandlungsgesetz aus. Nutzen Sie uns als sachkundigen Dritten bei der Gestaltung Ihrer Transaktionen.
Jahresberichte von Sondervermögen, wie etwa Investmentfonds, sind wie die Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften jährlich zu prüfen. Die Jahresberichte gleichen sich formal stärker an als normale Jahresabschlüsse. Aufgrund der Komplexität der Finanzinstrumente und der dahinter stehenden Bewertungsthemen darf neben prozessualen Betrachtungen der Blick auf das Detail nicht verloren gehen. Nutzen Sie unsere Kenntnis aber auch unsere Bereitschaft uns in neue komplexe Finanzinstrumente hineinzuversetzen, um Ihre Prüfung zu optimieren.
Die Einhaltung der Meldepflichten und Verhaltensregeln ist bei Wertpapierdienstleistungsunternehmen jährlich zu prüfen und hierüber der Aufsicht Bericht zu erstatten. Auch hier haben sich in den vergangenen Jahren erhebliche Änderungen der Anforderungen ergeben. Durch die verschiedenen, zum Teil eng beieinander liegenden Lizenzen für dieses Geschäft ist das aufsichtsrechtliche Verständnis des Wertpapierdienstleistungsgeschäfts nicht einfach. Diese Entwicklung haben wir in der Praxis begleitet und können Ihnen branchenspezifische Hinweise für Ihr Unternehmen geben und Sie prüfungsbegleitend bereits bei der Gründung Ihres Unternehmens unterstützen.
Die Erstellung von Konzernabschlüssen ist auf den ersten Blick nur eine technische Frage, wenn die zugrundeliegenden Abschlüsse bereits geprüft sind. Ein zweiter Blick gilt jedoch der Qualität der Prüfung der Einzelabschlüsse. Der Konzernprüfer sollte sich nicht scheuen, in einen kritischen Diskurs mit dem Prüfer der Einzelabschlüsse zu treten. Der Konzernabschluss beinhaltet zudem mehr als nur eine Zusammenfassung dieser Abschlüsse. Er bringt eine neue Sicht auf den Konzern. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie besonders genau achten sollten.