Outsourcing / Insourcing

Innenrevision

Die Interne Revision ist eine unternehmenseigene prozessunabhängige, prüfende, beurteilende und beratende Tätigkeit. Für dieses umfangreiche Aufgabenspektrum benötigen Interne Revisioren  sowohl themen-spezifisches als auch themen-übergreifendes Wissen. Sie müssen einzelne Tätigkeiten des Unternehmens aber auch unternehmensübergreifende Themen beherrschen. Gleichzeitig können Interne Revisoren aufgrund von Interessenkonflikten häufig keine weiteren Tätigkeiten im Unternehmen ausüben. Die Vorteile der Auslagerung bestehen daher insbesondere in der Freisetzung von wertvollem, internem Know-How für andere Aufgabengebiete. Allerdings kann auch der „Einkauf“ von Spezial-Know-How für eine Teilauslagerung von Revisionsaufgaben sprechen. Mit der Beauftragung der Übernahme einer Internen Revision an uns finden Sie einen Ansprechpartner, der Sie nicht nur ex-post auf mögliche Probleme aufmerksam macht. Vielmehr verstehen wir unsere Tätigkeit auch als ex-ante Berater z.B. bei der Gestaltung von Prozessen aufgrund von sich ändernden geschäftspolitischen oder aufsichtsrechtlichen Bedingungen. / mehr

Geldwäschebeauftragter

Der volkswirtschaftliche Schaden durch Delikte die allgemein als Geldwäsche bezeichnet werden ist groß. Gleichzeitig fühlen sich insbesondere kleine und mittlere Unternehmen von diesen Themen kaum betroffen. Es besteht daher eine gewisse Zurückhaltung Ressourcen für diesen Bereich, der zudem Spezialwissen erfordert, zur Verfügung zu stellen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Auslagerung helfen. Lassen Sie uns die Möglichkeiten gemeinsam besprechen. / mehr

Compliancebeauftragter

Der Compliancebeauftragte erhält im Rahmen seiner Tätigkeit Informationen sowohl über die Mitarbeiter (Mitarbeitergeschäfte) als auch über das Unternehmen (z.B. whistle blowing), die als intimes Wissen bezeichnet werden können. Diese Funktion sollte nur an Personen übertragen werden, bei denen diese Informationen gut und sicher aufgehoben sind. Die Auslagerung bietet sich daher auf Personen an, die auch sonst für das Unternehmen tätig sind und entsprechendes Vertrauen genießen. Aufgrund möglicher Interessenkonflikte bleibt die Anzahl der in Frage kommenden Personen überschaubar. Denkbar ist eine mit der GwG-Funktion kombinierte Auslagerung. Weitgehend ausgeschlossen ist eine Kombination mit der Innenrevision. Lassen Sie uns gemeinsam die Möglichkeiten besprechen. / mehr