Die Prüfung der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften ab einer bestimmten Größe oder soweit sie dem Publizitätsgesetz unterliegen, ist Pflicht. Wertpapier- und Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungen und Banken sind stets prüfungspflichtig. In den vergangenen Jahren wurde es immer schwieriger, diese Pflicht zu erfüllen. Insbesondere aufsichtsrechtliche Regelungen, das BilMoG und dessen Wechselwirkungen mit den IFRS, ESG, DORA führen hier zu Mehraufwand.
In einer dynamischen Umwelt stehen Änderungen der Unternehmenslandschaft an der Tagesordnung. Sei es, dass neue Unternehmen gegründet werden, andere ihre Rechtsform ändern oder mehrere Unternehmen im Rahmen einer Verschmelzung zusammengehen. Diese Sachverhalte lösen eine gesetzliche Prüfungspflicht, insbesondere nach Aktiengesetz oder Umwandlungsgesetz aus. Nutzen Sie uns als sachkundigen Dritten bei der Gestaltung Ihrer Transaktionen.
Jahresberichte von Sondervermögen, wie etwa Investmentfonds, sind wie die Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften jährlich zu prüfen. Aufgrund der Komplexität der Finanzinstrumente und der dahinter stehenden Bewertungsthemen darf neben prozessualen Betrachtungen der Blick auf das Detail nicht verloren gehen. Nutzen Sie unsere Kenntnis aber auch unsere Bereitschaft uns in neue komplexe Finanzinstrumente hineinzuversetzen, um Ihre Prüfung zu optimieren.
Die Einhaltung der Meldepflichten und Verhaltensregeln ist bei Wertpapierdienstleistungs- unternehmen jährlich zu prüfen und hierüber der Aufsicht Bericht zu erstatten. Auch hier haben sich in den vergangenen Jahren erhebliche Änderungen der Anforderungen ergeben. Durch die verschiedenen, zum Teil eng beieinander liegenden Lizenzen für dieses Geschäft ist das aufsichtsrechtliche Verständnis des Wertpapierdienstleistungsgeschäfts nicht einfach. Diese Entwicklung haben wir in der Praxis begleitet und können Ihnen branchenspezifische Hinweise für Ihr Unternehmen geben und Sie prüfungsbegleitend bereits bei der Gründung Ihres Unternehmens unterstützen.
Die Erstellung von Konzernabschlüssen ist auf den ersten Blick nur eine technische Frage, wenn die zugrundeliegenden Abschlüsse bereits geprüft sind. Ein zweiter Blick gilt jedoch der Qualität der Prüfung der Einzelabschlüsse. Der Konzernprüfer sollte sich nicht scheuen, in einen kritischen Diskurs mit dem Prüfer der Einzelabschlüsse zu treten. Der Konzernabschluss beinhaltet zudem mehr als nur eine Zusammenfassung dieser Abschlüsse. Er bringt eine neue Sicht auf den Konzern. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie besonders genau achten sollten.